Mietbedingungen

Mietgebühr:

Die Mietgebühr für die Überlassung der Mietgeräte samt Zubehör richtet sich nach der bei Vertragsabschluß geltenden Preisliste. Eine abweichende Vereinbarung bedarf der Schriftform. Die angegebenen Preise verstehen sich inklusive der jeweils geltenden Mehrwertsteuer. Die Mietdauer errechnet sich aus den Tagen zwischen Abholung und Wiederanlieferung der Geräte in unserer Firma.

Zahlungsbedingungen:

Unsere Rechnungen sind sofort nach Erhalt zahlbar. Bei längerer Mietdauer sind wir berechtigt, Abschlagszahlungen zu verlangen. Bei Nichteinhaltung der Zahlungstermine sind wir ohne weiteres berechtigt, das Mietverhältnis zu kündigen und die sofortige Rückgabe der Geräte zu verlangen. Ein Zurückbehaltungsrecht, gleich aus welchem Grund, steht dem Mieter nicht zu.

Schäden und Haftung:

Der Mieter übernimmt während der Mietdauer für die gemieteten Geräte samt Zubehör die uneingeschränkte Haftung, dies gilt für alle vermeidbaren als auch für Zufallsschäden. Wir empfehlen dem Mieter, eine diese Fälle abdeckende Versicherung abzuschließen. Wir stellen die Geräte dem Mieter betriebsbereit und in einwandfreiem Zustand zur Verfügung; Beanstandungen sind schriftlich im Mietvertrag zu vermerken. Wir haften keinesfalls für direkte oder indirekte Schäden, die durch etwaige Störungen unserer Geräte oder Zubehör entstehen sollten. Durch den Mieter zerstörte oder abhanden gekommene Geräte werden ihm zum Wiederbeschaffungspreis in Rechnung gestellt. Beschädigte Brenner (Leuchtmittel) u. Filter werden zum Tagespreis berechnet. Technische Änderungen oder Anpassungen unserer Geräte (wie z.B. Verbindungsstecker demontieren, Kabel verkürzen oder auch der Gebrauch anderer als der von uns mitgelieferten Fluide) ist nicht gestattet. Die Rückgabe von Kabeln hat in aufgewickeltem Zustand zu erfolgen, andernfalls berechnen wir pro Kabel eine Pauschale von € 2.50; dies gilt ebenso für verschmutzt zurückgelieferte Kabel.
Der Mieter ist weder von der Zahlung befreit noch zur Minderung des Mietpreis berechtigt, falls an einem Gerät während der Mietdauer ein Defekt entsteht. Jeder Schadensanspruch seitens des Mieters sowie jegliche Haftung unsererseits sind ausgeschlossen.

Eigentumsvorbehalt:

Für alle von uns vermieteten Geräte verbleibt Licht- und Tontechnik Popella Gmbh & Co. KG der uneingeschränkte Eigentümer. Eine Weiterveräußerung oder Weitervermietung an Dritte ist nicht gestattet. Sicherungsübereignung, Verpfändung oder sonst irgend eine Belastung unserer Geräte ist nicht zulässig und uns gegenüber unwirksam.

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Berlin. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Mietverhältnis ist Berlin.

Berlin, Februar 2013


AGB

der Licht- und Tontechnik Gmbh & Co. KG (Lieferer) mit Kunden Stand: 2013

Allgemeines

Diese AGB gelten für alle Kaufverträge mit unseren Kunden. Die AGB befinden sich auf den Internetseiten und in den Geschäftsräumen des Lieferers. Der Kunde kann sich somit jederzeit über den neuesten Stand der AGB informieren. Entgegenstehenden Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Kundendaten werden in EDV-Anlagen in Übereinstimmung mit dem Datenschutzgesetz gespeichert. Der Lieferer arbeitet regelmäßig am Fortschritt. Er behält sich das Recht vor, jederzeit Änderungen der technischen Angaben und des Programmangebots vorzunehmen.

Vertragsabschluss

Angebote des Lieferers sind, sofern schriftlich nicht anders vereinbart, stets unverbindlich und freibleibend. Alle Verträge werden bei Order des Kunden erst mit Zusendung der schriftlichen Auftragsbestätigung des Lieferers, spätestens mit der Ausführung der Lieferung oder Leistung geschlossen.

Preise

Preise des Lieferers verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, in Euro, Preisänderungen, Druckfehler und Irrtum vorbehalten. Es kommen die am Tag der Order gültigen Preise zur Abrechnung. Bei einer Order unter einem Wert von Euro 30,00 erhebt der Lieferer eine Bearbeitungsgebühr von Euro 15,00; bei einer Nettoorder von Euro 30,01 bis Euro 50,00 wird ein Mindermengenzuschlag von Euro 8,00 berechnet. Sämtliche Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Lager Berlin (Erfüllungsort). Kosten für Transport und Transportversicherung/Spesen gehen zu Lasten des Kunden. Für Transportversicherung/Spesen berechnet der Lieferer 1% des Bruttowarenwertes, mindestens jedoch Euro 0,75, höchstens Euro 9,90 (Änderungen vorbehalten). Hinzu kommen noch evtl. Verpackungskosten bei Verwendung einer Einwegpalette. Bei Verwendung einer Gitterbox erhebt der Lieferer eine Kaution, die bei Rückgabe der Gitterbox wieder erstattet wird. Alle Preise verstehen sich ohne etwaige Entsorgungsgebühr im Hinblick auf die Europäischen Richtlinie zur Entsorgung von Elektro- und Elektronischen Altgeräten (WEEE)

Lieferung

Die Lieferung erfolgt durch Bereitstellung der Ware ab Lager Berlin (Erfüllungsort). Dies gilt sowohl für Hauptlieferungen, als auch für Teillieferungen. Die Kosten der Abnahme und Versendung der Ware nach einem anderen, als dem Erfüllungsort, trägt grundsätzlich der Kunde. Die Wahl der Versandart hat der Kunde. Handelt es sich jedoch um Ware, die aufgrund ihrer Beschaffenheit eine besondere Beförderung beansprucht, ist der Lieferer befugt, die erforderliche Versandart auszuwählen, ohne den Kunden davon zu unterrichten. Wird die Versandart vom Kunden mit der Order nicht ausdrücklich bestimmt, so trifft die Entscheidung der erforderlichen Versandart der Lieferer. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht unbeschadet des Gefahrübergangs bei Übergabe, auf den Kunden über, nach der Anzeige, dass die Ware zur Abholung am Erfüllungsort bereit steht oder für den Fall, dass der Lieferer auf Verlangen des Kunden, die verkaufte Ware nach einem anderen Ort, als dem Erfüllungsort versendet, sobald der Lieferer die Sache dem Transporteur (Spediteur, Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt) ausgeliefert hat. Im Falle von höherer Gewalt, wozu auch Material-, Beschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, behördliche Anordnungen usw. gehören, hat der Lieferer die entstehenden Liefer- und Leistungsverzögerungen nicht zu vertreten. Dies gilt auch, wenn diese Umstände beim Vorlieferanten des Lieferers eintreten. Sollten diese Liefer- und Leistungsverzögerungen zu einer Überschreitung der Lieferfrist von mehr als 8 Wochen führen, ist der Kunde nach angemessener schriftlicher Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch zu erfüllenden Teils durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Schadensersatzforderungen sind in jedem Fall ausgeschlossen, außer bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung des Lieferers, seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Der Lieferer ist ausdrücklich zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt. Der Kunde hat die gekaufte Ware bei Versand nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort unverzüglich auf Transportschäden zu untersuchen und etwaige Schäden unverzüglich schriftlich dem Lieferer und dem Transporteur zu melden. Der Kunde ist selbst für die Einhaltung der Meldefrist an den Transporteur verantwortlich. Eine verspätete Meldung bewirkt fast immer die Ablehnung von Ersatzansprüchen. Der Lieferer übernimmt auf Wunsch des Kunden die weitere Schadensabwicklung mit dem Transporteur. Wird die Ware außerhalb der Grenzen der Bundesrepublik Deutschland in Verkehr gebracht, so hat der Kunde die Verpflichtung, die Ware allen rechtlichen Vorschriften für das entsprechende Land, z.B. in Bezug auf Bauart, Beschaffenheit, Dokumentation, Kennzeichnung und Einsatzzwecke anzupassen.

Geräte-Rücknahme von gewerblichen Kunden

Zur Entsorgung von Produkten nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz durch den Lieferer trägt der Gewerbetreibende die Kosten für die Rücksendung zum Lieferanten. Der Gewerbetreibende beteiligt sich mit 0,50 Euro pro Kilogramm Gewicht an rückgeführter Ware. Fernabsatzverträge mit Verbrauchern (nur für Kaufverträge und Lieferungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland) (Als Verbraucher gilt jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen, noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann). Hiervon ausgeschlossen sind Kaufverträge bei Versteigerungen.

Umtausch bzw. Rücknahme

Der Lieferer weist ausdrücklich darauf hin, dass bei Verträgen, die über Fernkommunikationsmittel geschlossen werden, ein Widerrufsrecht von 14 Tagen nach Erhalt der Ware besteht. Es werden Ihnen die Kosten der Rücksendung erstattet, wenn Sie bei einer Lieferadresse in Deutschland innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware den Kaufvertrag schriftlich oder per E-Mail widerrufen haben, die Ware an uns zurückgeschickt haben und der Warenwert der Rücksendung über 40 EUR liegt. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Ware. Die Ware muß frei von Gebrauchsspuren und originalverpackt zurückgeschickt werden. Ein Kaufvertrag gilt nur als geschlossen, wenn auf die Bestellung des Kunden eine Auftragsbestätigung des Lieferers erfolgt. Die Entsorgung von Produkten erfolgt nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz. Gemäß § 12 Satz 1 Nr. 1-3 BattV (Verordnung über die Rücknahme und Entsorgung gebrauchter Batterien und Akkumulatoren (BattVO) vom 27. März 1998 (BGBl. I S. 658)) weisen wir als Verkäufer darauf hin, dass der Kunde als Endverbraucher zur Rückgabe gebrauchter Batterien gesetzlich verpflichtet ist. Batterien können nach Gebrauch beim Verkäufer oder in dessen unmittelbarer Nähe unentgeltlich zurückgegeben werden. Werden Batterien an den Verkäufer übersandt, ist das Paket ausreichend zu frankieren. Wenn es sich um schwermetallhaltige, schadstoffhaltige Batterien handelt, dürfen diese nicht mit dem einfachen Haus- oder Gewerbeabfall entsorgt werden. Im Übrigen erfolgt die Abwicklung des Vertragsverhältnisses nach den AGB des Lieferers.

Zahlungsbedingungen

Falls nicht anders vereinbart, erfolgt die Übergabe oder Lieferung der Ware gegen die vom Kunden gewählte Zahlungsart. Rechnungen sind für den Lieferer in spesenfreier Weise innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt zu begleichen. Wird bei vereinbartem Lastschrifteinzug oder bei Scheckzahlung eine Lastschrift oder ein Scheck nicht eingelöst, oder wurde das vereinbarte Kundenkreditlimit überzogen, so erfolgen alle weiteren Lieferungen - auch Rückstandsauflösungen - nur gegen Nachnahme/Barzahlung. Mit dem vertragsgerechten Angebot der Ware befindet sich der Kunde in Annahmeverzug und wird der vereinbarte Kaufpreis fällig. Der Lieferer ist berechtigt, in diesem Falle alle noch offenstehenden, auch gestundeten Rechnungsbeträge, sofort zur Barzahlung fällig zu stellen oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Gegen die Zahlungsansprüche des Lieferers aus dem Vertrag steht dem Kunden ein Aufrechnungsanspruch nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung zu. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht nicht.

Mängelansprüche

Es gilt grundsätzlich die gesetzliche Regelung. Bei Ware, die nicht neu ist, verkürzt sich die Mängelhaftung auf 1 Jahr. Soweit der Kunde Lieferung einer neuen Sache oder Rücktritt verlangt, ist er unbeschadet der Rechte des Lieferers auf Rückgewähr der mangelhaften Sache und Wertersatz verpflichtet, für die gezogenen Nutzungen einen Nutzungsabschlag zu vergüten. Der Lieferer behält sich in jedem Fall das Recht auf Beseitigung des Mangels vor. Soweit der Kunde nicht geringere Nutzungen oder der Lieferer nicht höhere Nutzungen nachweist, gehen die Vertragsparteien von einem Nutzungsabschlag in folgender Höhe aus: Bei einer Nutzungsdauer - von mehr als 1 - 3 Monaten 10 % des Verkaufswerts - von mehr als 3 - 6 Monaten 20 % des Verkaufswerts - von mehr als 6 - 12 Monaten 30 % des Verkaufswerts - von mehr als 12 - 24 Monaten 50 % des Verkaufswerts Erkennbare Mängel müssen unverzüglich nach Lieferung, verborgene Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich gerügt werden. Transportschäden sind kein Mangel; hierfür haftet in der Regel der Transporteur. Schadensersatzansprüche, insbesondere der Ersatz von Mangelfolgeschäden sind aber ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen des Lieferers, seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen sowie dann nicht, wenn der Schaden auf einem Umstand beruht, für den der Lieferer eine Garantie für die Beschaffenheit oder Herstellung der Ware übernommen hat. Bei Rücksendungen von Ware, werden dem Kunden die entstandenen Prüfkosten in Rechnung gestellt, soweit sich der gerügte Mangel nicht bestätigt. Reparaturen, die vom Kunden gewünscht werden und für die Mängelansprüche nicht bestehen, werden gegen Berechnung des anfallenden Aufwands ausgeführt. Auf Wunsch des Kunden wird ein Kostenvoranschlag erstellt. Dieser ist vergütungspflichtig, auch wenn die Reparatur danach nicht durchgeführt wird. Der Lieferer weist ausdrücklich auf die für die Montage und Installation, insbesondere in öffentlichen Gebäuden bzw. auf Bühnen geltenden besonderen Sicherheitsrichtlinien bzw. Vorschriften für Sachverständigenabnahmen der Ware hin. Diese sind vom Kunden unbedingt zu beachten. Der Kunde verpflichtet sich hiermit, sich über diese Sicherheitsrichtlinien und Vorschriften zu informieren, sowie Montage, Installation und Abnahme der Ware gem. den geltenden Sicherheitsrichtlinien und Vorschriften vorzunehmen. Der Kunde verpflichtet sich hiermit, seinen Abnehmern diese Sicherheitsrichtlinien und Vorschriften mitzuteilen, sowie die für die Montage, Installation und Sachverständigenabnahme geltenden Vorschriften ebenfalls seinen Abnehmern aufzuerlegen. Dekorationsobjekte, wie z.B. Kunstpflanzen sind nicht flammenhemmend. Kunde und Aufsteller müssen prüfen, ob für das Einsatzgebiet ein Flammenschutz (DIN 4102-1, schwer entflammbar o.ä.) vorgeschrieben ist. In diesem Fall ist vor dem Aufstellen der Dekoration eine Behandlung mit flammenhemmendem Material vorzunehmen. Diese Information ist bei Aufstellung und Wiederverkauf der Ware vom Kunden weiterzugeben.

Eigentumsvorbehalt

Sämtliche Lieferungen erfolgen ausschließlich unter erweitertem Eigentumsvorbehalt. Bis zur Zahlung aller Forderungen des Lieferers durch den Kunden, bleibt das Eigentum der gelieferten Ware beim Lieferer. Ein Eigentumserwerb des Kunden an der Vorbehaltsware, auch im Falle der Weiterverarbeitung zu einer neuen Sache, ist ausgeschlossen. Der Kunde tritt schon jetzt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware, auch im Falle der Weiterverarbeitung mit anderen Waren zu einer neuen Sache, an den Lieferer ab. Auf Verlangen des Lieferers hat der Kunde dem Lieferer die Schuldner der abgetretenen Forderung zu nennen und den Schuldnern die Abtretung offenzulegen. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist untersagt und kann strafrechtliche Folgen haben. Lieferungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland Für die Beschaffenheit der Ware sind die in Deutschland gültigen rechtlichen und technischen Vorschriften verbindlich. Deshalb kann Licht- und Tontechnik Popella Gmbh & Co. KG keine Gewähr dafür übernehmen, dass die Ware den rechtlichen und technischen Bestimmungen des Empfängerlandes entspricht. Der Empfänger verpflichtet sich, die Ware nur in den Verkehr zu bringen, wenn die Montage und Bedienungsanleitung in der Landessprache unter Beachtung einer erforderlichen Änderung und Ergänzung nach Maßgabe des jeweiligen Landesrechts übersetzt ist. Des weiteren darf die Ware nur in den Verkehr gebracht werden wenn diese der speziellen rechtlichen und technischen Vorgaben des jeweiligen Landes entsprechen. Der Empfänger hat dafür Sorge zu tragen, dass die Ware, bevor sie im Importland in den Verkehr gebracht wird, von ihm und auf seine Kosten nach Maßgabe der technischen und rechtlichen Anforderungen des jeweiligen Landes modifiziert und angepasst wird, sowie die Entsorgung im Land den Vorschriften entsprechend erfolgt. Hierzu muss sich der Empfänger über nationale Abweichungen sowie zusätzliche, nationale Normen und Sicherheitsvorschriften informieren, diese einhalten und seine Kunden über diese Auflagen informieren.

Teilnichtigkeit

Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder einer sonstigen anlässlich des Vertragsschlusses getroffenen sonstigen Vereinbarung unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit aller anderen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine den Sinn der Bestimmung am Nächsten liegende. Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Gerichtsstand Erfüllungsort ist Berlin. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Berlin. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

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